Frank-Roland Hillmann lll studierte in Münster Jura. Nach seiner Referendarzeit bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg, tat er sich 1979 mit der Kanzlei seines Vaters zusammen.
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- ADAC Vertragsanwalt
- Syndikus des ADAC Weser-Ems e. V.
- Clubsyndikus des Rasteder Automobilclubs im ADAC e. V.
- Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaften in Hamburg
- Leiter und Referent vielfacher Fortbildungsveranstaltungen
- Mitglied in verkehrsrechtlichen Ausschüssen
- Mehrfacher Referent und ständiger Teilnehmer des Verkehrsgerichtstags in Goslar seit 1976
- Dozent der Deutschen Anwaltsakademie in Berlin
- Autor des Buches "Das verkehrsrechtliche Mandat Band II – Verkehrszivilrecht"
- Autor einer Vielzahl von Aufsätzen in verkehrsrechtlichen Fachzeitschriften
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsschadensrecht,
vor allem Großschäden - Führerscheinrecht (MPU) und Verkehrsverwaltungsrecht
- Allgemeines Schadensrecht
Herr Rechtsanwalt Hillmann ist bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und
Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen.