Unsere Kanzlei

Im Jahre 1947 trat Rechtsanwalt Ernst W. Hillmann I in die Kanzlei des Strafverteidigers Dr. Ernst Aulenbacher ein, die er nach dessen Tode alleine weiterführte. Im Jahre 1979 haben sich Vater Ernst W. Hillmann I und Sohn Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III zur gemeinsamen Sozietät zusammengeschlossen.

Bis Ende 2004 traten verschiedene Rechtsanwälte in die Kanzlei ein und sie wurde zuletzt unter dem Namen "Hillmann-Lemke-Wilken" geführt. In dieser Zeit sind bereits einige der jetzigen Partner hinzugekommen. 1993 hat sich Herr Rechtsanwalt Heinz Eger - nach dessen Pensionierung als Richter - unserer Kanzlei in Bürogemeinschaft angeschlossen.


Nach Beendigung dieser Sozietät und dem altersbedingten Ausscheiden seines Vaters Ende 2004 führt Rechtsanwalt Frank-R. Hillmann III die Kanzlei zusammen mit den Kollegen Jürgen Dethlefs und Julia Aden, geb. Lübben, als Partner sowie Heinz Eger in Bürogemeinschaft fort. Später sind noch Herr Kollege Stefan Herbers, Frau Kollegin Sarah Höffmann und Herr Kollege Sebastian Sonnenberg hinzugekommen. Zwischenzeitlich - mit Wirkung zum 31. März 2011 - ist Herr Rechtsanwalt Heinz Eger altersbedingt ausgeschieden. Zum 1. Januar 2012 ist Herr Rechtsanwalt Stefan Herbers ebenfalls Partner unserer Sozietät geworden.

Sie begegnen in der Kanzlei Hillmann & Partner erfahrenen Juristen, die in allen Bereichen untereinander eng zusammenarbeiten. Sie sind in gemeinsamer Leidenschaft für das Recht und gegenseitigem partnerschaftlichem Vertrauen miteinander verbunden.

Das Spektrum der Kanzlei umfasst verschiedene Rechtsgebiete:

Sei es im Falle eines Verkehrsunfalls, in Straf- und Bußgeldsachen, in Führerscheinsachen sowie in Fragen des Versicherungsrechtes und des Gewährleistungsrechtes oder in Ehe- und Familiensachen sowie im Arbeitsrecht - Sie werden stets engagiert werden. Aber auch in erbrechtlichen, handels- und gesellschaftsrechlichen sowie in wettbewerbsrechtlichen Fragen sind wir Ihr Ansprechpartner.  Die hohe Kompetenz in den einzelnen Sachgebieten garantiert eine optimale Betreuung der Mandanten.

Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III, Rechtsanwalt Jürgen Dethlefs und Rechtsanwalt Stefan Herbers tragen daher die Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht", Frau Rechtsanwältin Aden die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht". Herr Rechtsanwalt Stefan Herbers strebt zudem im Laufe des Jahres 2012 die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" an.

 

Hillmann und Partner
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26122 Oldenburg
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