Unsere Kanzlei

Im Jahre 1947 trat Rechtsanwalt Ernst W. Hillmann I in die Kanzlei des Strafverteidigers Dr. Ernst Aulenbacher ein, die er nach dessen Tode alleine weiterführte. Im Jahre 1979 haben sich Vater Ernst W. Hillmann I und Sohn Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen.

Bis Ende 2004 traten verschiedene Rechtsanwälte in die Kanzlei ein und sie wurde zuletzt unter dem Namen "Hillmann-Lemke-Wilken" geführt. In dieser Zeit sind bereits die jetzigen Partner hinzugekommen: 1993 hat sich Herr Rechtsanwalt Heinz Eger - nach dessen Pensionierung als Richter - unserer Kanzlei in Bürogemeinschaft angeschlossen.
Nach Beendigung dieser Sozietät und dem altersbedingten Ausscheiden seines Vaters Ende 2004 führt Rechtsanwalt Frank-R. Hillmann III die Kanzlei zusammen mit den Kollegen Jürgen Dethlefs, Julia Aden, geb. Lübben und Heinz Eger fort. Später sind noch Herr Kollege Stefan Herbers und Frau Kollegin Sarah Höffmann hinzugekommen.

Sie begegnen in der Kanzlei Hillmann & Partner sechs erfahrenen Juristen, die in allen Bereichen eng zusammenarbeiten. Sie sind in gemeinsamer Leidenschaft für das Recht und gegenseitigem Vertrauen als Partner miteinander verbunden.

Das Spektrum der Kanzlei umfasst verschiedene Rechtsgebiete:

Sei es im Falle eines Verkehrsunfalls, in Straf- und Bußgeldsachen, in Führerscheinsachen sowie in Fragen des Versicherungsrechtes und des Gewährleistungsrechtes oder in Ehe- und Familiensachen sowie im Arbeitsrecht. Die hohe Kompetenz in den einzelnen Sachgebieten garantiert eine optimale Betreuung der Mandanten.

Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III und Rechtsanwalt Jürgen Dethlefs tragen daher die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht", Frau Rechtsanwältin Aden die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht".

 

Hillmann und Partner
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26122 Oldenburg
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