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Strafrecht

Im Strafrecht vertreten die Rechtsanwälte Frank-Roland Hillmann III, Jürgen Dethlefs und Stefan Herbers Ihre Interessen.

Die Kanzlei Hillmann und Partner in Oldenburg befasst sich von Anbeginn mit Verteidigungen in Straf- und Bußgeldsachen. Diese resultieren zum Einen aus der Spezialisierung im Verkehrsrecht, das naturgemäß mit einer Vielzahl von Strafsachen und Bußgeldsachen verbunden ist, darüber hinaus aber auch mit Verteidigungen aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts.

Dabei ist es stets Ziel der Kanzlei gewesen, den Beschuldigten so optimal wie möglich vor strafrechtlichen Sanktionen zu bewahren. In allererster Linie steht im Vordergrund, eine Verteidigungsstrategie zu begründen, die Aussicht auf einen größtmöglichen Erfolg hat und die dann auch konsequent während des gesamten Verfahrens beibehalten werden kann. Es ist außerordentlich problematisch, eine Verteidigungsstrategie im laufenden Verfahren zu wechseln, sodass sich die Kanzlei Hillmann und Partner stets bemüht, im Strafrecht konsequent nach einem gemeinsam besprochenen Plan die Interessen des Mandanten so optimal wie möglich zu vertreten.

Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, keinerlei Erklärungen zum Sachverhalt abzugeben, bevor der Verteidiger Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte erhalten hat. Die Kanzlei Hillmann und Partner gibt also grundsätzlich Erklärungen jedweder Art erst nach erfolgter Akteneinsicht ab und erst dann wird – gemeinsam mit dem Mandanten – die Verteidigungsstrategie in Strafsachen festgelegt. Das Gleiche gilt für Verteidigungen in Bußgeldsachen.

Dabei ist es oberstes Ziel, nach Möglichkeit bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens zu erreichen, dass das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wird. Dabei stehen ausschließlich die Interessen des Mandanten im Vordergrund, auch dessen wirtschaftliche Interessen im Hinblick auf etwaige ansonsten anwachsende Verfahrenskosten. Deshalb versuchen die Strafverteidiger der Kanzlei Hillmann und Partner stets, durch Kontaktaufnahme mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht einen möglichst außergerichtlichen und ausschließlich dem Wohle des Mandanten dienenden Weg einer Lösung zu finden.

In diesem Zusammenhang arbeitet die Kanzlei Hillmann und Partner intensiv mit verschiedenen Sachverständigen auf verschiedenen Gebieten zusammen. Bei sämtlichen Bußgeld- und Strafsachen im Verkehrsrecht wird regelmäßig das Ingenieurbüro Schmedding und Partner in Oldenburg beauftragt. Dieses Sachverständigenbüro ist bundesweit als eines der renommiertesten und fähigsten Sachverständigenbüros bekannt. Entscheidend ist dabei besonders gründliche Arbeit hinsichtlich jedes einzelnen noch so kleinen Details des Falles. Wichtig ist auch, dass das Sachverständigenbüro durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen überregional in der Fachwelt bekannt ist. Nach diesen Kriterien werden auch andere Sachverständigenbüros auf anderen Gebieten ausgesucht, z.B. anthropologische Sachverständige für die Frage der Wiedererkennung des Täters auf den Messfotos, Alkohol-Sachverständige bzw. Sachverständige für Drogen-Delikte oder Sachverständige für Motorschäden und für die Bewertung von Fahrzeugschäden. Es handelt sich ausschließlich um öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die auch als Gerichtssachverständige anerkannt und tätig sind.

Diese Zusammenarbeit mit ausgesuchten und besonders befähigten Sachverständigenbüros hat sich bislang überaus erfolgreich für die jeweiligen Mandanten ausgewirkt. Viele Freisprüche bzw. Einstellungen der Verfahren sind auf solche Gutachten zurückzuführen. Dabei sind auch taktische Überlegungen angezeigt, wann im jeweiligen Stadium des Verfahrens solche Gutachten vorgelegt werden und wann die Verteidigungsstrategie offenbart wird.

Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen bedeutet, dass sehr viel psychologisches und taktisches Geschick neben profunden Rechtskenntnissen und der Kenntnis, technischer und wissenschaftlicher Zusammenhänge vorauszusetzen ist. Deshalb praktizieren die Anwälte der Kanzlei Hillmann und Partner sehr umfangreiche Fortbildung durch Teilnahme an einer Vielzahl von jährlich angebotenen Fortbildungsveranstaltungen, nicht nur auf juristischem Gebiet, sondern auch auf technischem und wissenschaftlichem Gebiet. Das alles führt zum Erfolgsrezept dieser Kanzlei und somit einer besonders hohen Erfolgsquote in Strafsachen und Bußgeldsachen.

Zuständige Rechtsanwälte

FRANK-ROLAND

HILLMANN III

JÜRGEN

DETHLEFS

STEFAN

HERBERS